Schimmelpilze

Schimmelpilz Messung
Luftkeimsammler zur Messung der Luftbelastung

Schimmel ist das häufigste mikrobielle Wohngift.

Derzeit sind etwa 100.000 Schimmelpilzarten bekannt. Nur wenige Arten sind gefährlich für den gesunden Menschen, es sei denn, sie treten in überdurchschnittlichen Mengen auf. Erhöhte Schimmelpilzzahlen gehören in kein gesundes Haus.

Auch ein verdeckter Schimmelbefall kann zu einer massiven Gesundheitsbelastung führen. Die Sporen der Schimmelpilze wirken allergisierend, viele Stoffwechselprodukte der Pilze sind toxisch oder krebserregend.

Allein in Deutschland leben ca. 25 Millionen Allergiker. Bei einem Drittel der allergischen Erkrankungen sind Schimmelpilze beteiligt. Kinder, die in schimmelbelasteten Räumen leben haben nachweislich ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen. Bei sensibilisierten Personen können bereits geringe Schimmelpilzkonzentrationen Asthmaanfälle auslösen.

Die beste ärztliche Pilztherapie nutzt wenig, wenn die Pilzherde im Haus nicht erkannt und beseitigt werden, der ständige Nachschub nicht gestoppt wird.

Mögliche Symptome

Kopfschmerzen, Müdigkeit, Allergien, Hautausschläge, Atembeschwerden, Schleimhautreizung, Bronchitis, Infektanfälligkeit, etc

Messverfahren

Analysiert werden Luft-, Oberflächen- und Materialproben. In Sonderfällen werden auch Staub- und Flüssigkeitsuntersuchungen, sowie mikroskopische Partikelauswertungen durchgeführt.

Lösung

Die Ursache muss abgestellt, der Pilzbefall fachgerecht saniert werden. Dabei sollten alle Pilzbestandteile - auch aus dem Hausstaub - entfernt werden. Der normale Staubsauger filtert die Allergene nicht gründlich heraus, sondern verteilt sie im Innenraum.

Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie bei uns professionelle Spezialsauger leihen.
Ein professionelles und objektbezogenes Sanierungskonzept garantiert den Erfolg.

Hilfe! Schimmel im Haus

„Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung gilt als Mietmangel. … Da Schimmelpilzbelastung in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt und auch eine Gesundheitsbelastung nicht auszuschließen ist, sollten aus Gründen der Gesundheitsvorsorge die Schäden, möglichst im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter, rasch behoben werden.“
Umweltbundesamt,
Hilfe, Schimmel im Haus, August 2004

Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung