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Biozide

Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen.

Biozide wirken aufgrund ihrer chemischen oder biologische Wirkstoffe gegen Schadorganismen und werden deswegen zu deren Bekämpfung bzw. zur Verhinderung der dadurch verursachten Schädigungen eingesetzt

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bioziden wird durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (EU-Biozid-Verordnung geregelt. Danach unterliegen diese Produkte einer Zulassungspflicht. Ihre Verwendung darf nur ordnungsgemäß insbesondere unter den aus der Zulassung gegebenenfalls erteilten Verwendungsauflagen erfolgen.

Biozide werden vielfach verwendet. Die zugehörigen Produktarten sind im Anhang V der EU-Bizid-Verordnung aufgeführt. Es gibt vier Hauptgruppen mit insgesamt 22 Produktarten:

Desinfektionsmittel (z.B. Produkte zur Desinfektion von Oberflächen oder Trinkwasser)
Schutzmittel (z.B. Holzschutzmittel, Schutzmittel für Beschichtungen oder Baumaterialien, Topfkonservierer)
Schädlingsbekämpfungsmittel (z.B. Insektizide, Rodentizide oder auch Repellentien)
Sonstige Biozidprodukte
(z.B. Antifouling an Wasserwahrzeugen)

Pflanzenschutzmittel in Abgrenzung:
Für Mittel, die zum Schutz von Pflanzen vor Schädlingen im argrarischen Bereich (d.h. in der Land- oder Forstwirtschaft oder im gärtnerisch genutzten Bereich) eingesetzt werden, gilt als Spezialrecht das Pflanzenschutzrecht. Pflanzenschutzmittel unterliegen hiernach ebenfalls einer Zulassungspflicht.
Biozide werden zum Zwecke des Gesundheitsschutzes oder zum Schutz von Gütern eingesetzt, Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Pflanzen oder im Vorratsschutz.
Quelle: Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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