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sachverständig

Sachverständige bei Schimmelbefall

  • > besitzen eine Zusatzqualifikation in den Bereichen Analytik, Baubiologie, Bauphysik, Bauwesen, Innenraumhygiene und/oder Probenahme und deren Bewertung
  • > haben mehrjährige praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse in ihrem entsprechenden Arbeitsgebiet
  • > nehmen regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen auf ihrem Arbeitsgebiet teil
  • > teilen ihren Kunden das Arbeitsgebiet mit, auf dem sie aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildung sowie ihrer praktischen Erfahrungen tätig sind und übernehmen nur Aufträge, wo sie selbst über die erforderliche Kompetenz verfügen
  • > orientieren sich bei ihrer Arbeit an der VDI-Richtlinienreihe 4300 bzw. der DIN ISO Reihe 16000. Wenden sie Methoden an, die hier nicht beschrieben sind, legen sie diese offen und machen Angaben zur Validierung, Messunsicherheit und Bewertung der Ergebnisse
  • > wenden keine Methoden an, die nicht ausreichend sichere Aussagen ermöglichen oder von denen aus fachlichen Gründen abgeraten wird
  •  > nehmen an entsprechenden Ringversuchen teil
  • > orientieren sich bezüglich der Bewertung ihrer Ergebnisse an den aktuellen Beurteilungskriterien der Innenraumlufthygiene Kommission des Umweltbundesamtes, wie z. B. der „Bewertungshilfe für Luftproben – kultivierbare Schimmelpilze“ und „Bewertungshilfe für Luftproben – Gesamtsporenzahl“
  • > beraten Kunden über die anzuwendende Probenahmestrategie in dem konkret vorliegenden Fall und machen Angaben zu den zu erwartenden Kosten
  • > geben, sollten sie die Auswertung nicht selbst durchführen, ihre Proben zur Untersuchung nur an ein qualifiziertes Schimmelpilzlabor und fügen ihrem Gutachten den Originalprüfbericht des Labors bei
  • > nehmen keine medizinischen Bewertungen der Ergebnisse vor.

 

Quelle: UBA, Entwurf Schimmelpilzleitfaden 2016

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