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Holzschutz

Vernünftigerweise werden bauliche Holzschutz-Maßnahmen dem chemischen Holzschutz vorgezogen.

In früheren Jahrzehnten war chemischer Holzschutz dagegen im Hausbau gesetzlich vorgeschrieben: Die deutsche Norm DIN 68 800 vom September 1956 verpflichtete zum chemischen Holzschutz gegen Pilzbefall und Insekten: „Zu Vermeidung von Schäden“ müsse das Haus „soweit erforderlich, auch chemisch geschützt werden“. In der Folge wurden mindestens fünf Millionen Häuser im früheren Westdeutschland zwischen den Jahren 1956 und 1989 nach der damals rechtsverbindlichen Norm DIN 68800 mit bioziden, also lebensabtötenden, Holzschutzmitteln behandelt.

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