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Schutzklassen

Schutzklassen in der Elektrotechnik

Schutzklassen dienen in der Elektrotechnik der Einteilung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln (zum Beispiel Geräte und Installationsbauteilen) in Bezug auf die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines elektrischen Schlages. Es gibt vier Schutzklassen für elektrische Betriebsmittel.


  • Schutzklasse 0

    Es besteht neben der Grundisolierung kein besonderer Schutz gegen einen elektrischen Schlag. Der Anschluss an das Schutzleitersystem ist nicht möglich. Der Schutz muss durch die Umgebung des Betriebsmittels sichergestellt sein. Für Schutzklasse 0 gibt es kein Symbol; eine Kennzeichnung ist nicht vorgesehen.


  • Schutzklasse I

    Leuchten der Schutzklasse I haben einen Schutzleiteranschluss, der mit dem Symbol  Symbo für Schutzklasse I  gekennzeichnet  ist.

    Die berührbaren leitfähigen Teile (z.B. Metallgehäuse) der Leuchte sind mit dem gelb-grünen Schutzleiter verbunden, damit im Fehlerfall die vorgeschaltete Schutzeinrichtung (Überstromschutzeinrichtung, Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) neue Bezeichnung RCD) auslösen kann. Hier hängt der Schutz allerdings von einer ordnungsgemäßen fest installierten elektrischen Anlage ab.


  • Schutzklasse II

    Leuchten der Schutzklasse II (Schutzisolierung) sind mit dem Symbol  Symbol für Schutzklasse II gekennzeichnet.

    Die Sicherheit dieser Geräte ist durch eine zusätzliche Isolierung gewährleistet, so dass es im Fehlerfall zu keiner gefährlichen Berührspannung kommen kann. An diesen Geräten darf kein Schutzleiter angeschlossen werden. Diese Geräte haben ein hohes Schutzniveau.


  • Schutzklasse III

    Leuchten der Schutzklasse III (Schutzkleinspannung) sind mit dem Symbol  Symbol für Schutzklasse III  gekennzeichnet und werden mit einer Spannung bis max. 50V Wechselspannung (AC) bzw. 120V Gleichspannung (DC) betrieben. Hier wird der Personenschutz durch die niedrige Berührungsspannung im Fehlerfall sichergestellt.

Die Schutzklassen sind von den IP-Schutzarten zu unterscheiden!

 

Quelle: Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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