Skip to content
« zurück zum Glossar Baubiologie

SDB

siehe Sicherheitsdatenblatt. Für Gefahrstoffe und nicht kennzeichnungspflichtige gefährliche Stoffe ist der Lieferant lt. Gefahrstoffverordnung verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt zu liefern. Darin müssen genormte Angaben zum Produkt, zu möglichen Gefahren, zur Ersten Hilfe bei Unfällen, zum Transport und zur Entsorgung enthalten sein.
Es müssen aber nicht alle Inhaltsstoffe deklariert werden, im Unterschied zur Volldeklaration.

« zurück zum Glossar Baubiologie
An den Anfang scrollen