Skip to content

Das darf doch nicht wahr sein! Immer noch herrscht weit verbreitet Unwissen über asbesthaltige Bodenbeläge aus den 1970’ern!

Aktuelle Kundenanfrage: „Unter dem Teppichboden liegen PVC-Fliesen aus den Siebzigern. Darunter ist schwarzer Kleber. Der Bodenleger will die Fliesen rausbrechen und den Kleber so weit möglich abschleifen.“

Hier drei asbesthaltige Materialien: Deckbelag aus Cushion-Vinyl, darunter Floor-Flex-Platten auf asbesthaltigem Kleber (der auch noch PAK enthält)

Auf ein Schadstoffrisiko hat der Bodenleger nicht hingewiesen und auch im Angebot steht überhaupt nichts davon, geschweige von Kosten für Schutzmaßnahmen beim Ausbau. Dabei gibt es hier deutliche Hinweise auf mögliche Gebäudealtlasten!

Wichtig!

  • PVC-Bodenfliesen älteren Datums sind bekanntermaßen asbestverdächtig! Unter dem Handelsnahmen „Floor-Flex“ wurden damals Produkte mit einem Asbestanteil von ca. 15% in den Handel gebracht. Sind diese unbeschädigt und gibt es keinen Abrieb – so sind die Fasern festgebunden und es besteht keine Gefahr der Freisetzung. Ganz anders sieht das natürlich bei Beschädigungen und erst recht beim Ausbau aus! Noch kritischer sind übrigens ältere PVC-Weichbeläge, z.B. „Cushion-Vinyl“ mit 40% pulvrigem Asbest.
  • Schwarzer Kleber aus den fraglichen Jahren kann nicht nur ebenfalls Asbestfasern, sondern auch PAK enthalten. Diese sind als krebserzeugend eingestuft, weshalb die Handwerksinnungen den Umgang mit PAK-haltigen Stoffen bei Sanierungen gezielt schulen. Eigentlich sollte heute jeder Bauprofi um die Risiken wissen!

Leider begegnen uns in der Praxis immer wieder:
Bodenleger, die unsachgemäß asbesthaltige Beläge entfernen, Monteure, die einfach Asbestzementplatten anbohren (das ist verboten!), Heizungsbauer, die sorglos asbesthaltige Dichtungsschnüre entfernen.

Das ist unverantwortlich, denn schließlich geht es da neben dem eigenen und betrieblichen Gesundheitsschutz auch um die Verantwortung den Kunden und der Umwelt gegenüber.

Unwissen schützt vor Haftung nicht – das gilt insbesondere für Baufachleute, Vermieter, Eigentümer … aber auch für Privatleute, die unbedacht großen Schaden anrichten können, indem sie ihre Wohnumwelt, das Auto, den Hausflur, die Nachbarwohnung … kontaminieren.

Mehr Infos zu Asbest unter:

Glossar – asbesthaltige Bodenbeläge

Partikel und Fasern – nach wie vor eine Gesundheitsgefahr!

 

An den Anfang scrollen