Mieter müssen mindestens 3-mal täglich quer lüften
Um Schimmel effektiv zu vermeiden, muss der Mieter nach Ansicht deutscher Gerichte mindestens dreimal täglich lüften: "Nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist es für den Mieter zumutbar, dass er die Wohnung 3-mal täglich quer lüftet."
