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Asbest- Anfrage in unserer Beratungsstelle:

„Es wurde in der gesamten Wohnung ein neuer Boden von einem Bodenleger verlegt. Als ich gestern vor Ort war und die Küche abbaute, habe ich gesehen wie ein älterer PVC mit auffälliger Musterung herausgerissen worden ist.

Ich und meine Partnerin sind sehr besorgt, da wir morgen schon einziehen wollten und nicht wissen, ob Asbest Fasern freigesetzt worden sind.“

Zitat Bodenleger: „Wenn da kein schwarzer Kleber ist – dann ist da auch kein Asbest drin!“

Unwissenheit oder Vorsatz?

Wieder einmal bin ich fassungslos. Spricht da Unwissenheit, Arroganz oder gar Vorsatz? Ohne vorhergehende Analyse begeht der Mann möglicherweise eine Umweltstraftat und gefährdet sich, seine Mitarbeiter, die Bewohner und die Umwelt!

Fachleute müssen das wissen!

Die Berufsgenossenschaft informiert:

  • CV-Beläge (Cushioned Vinyls) auf Asbestpappe mit 60–99 % Asbest, schwach gebunden
  • Besteht der Verdacht auf asbesthaltige Materialien, sollte bereits beim Aufmaß eine Probe genommen werden
  • Auftraggeber/in wird über das Analyseergebnis informiert
  • Arbeiten mit asbesthaltigem Material nur mit Sachkunde nach TRGS 519

Ein Fachmann zeichnet sich dadurch aus, dass er weiß, was er tut! Von Fachhandwerkern kann man erwarten, dass sie Ihr Gewerk kennen und im Zweifel ihrer Hinweispflicht nachkommen und eine fachgerechte Untersuchung veranlassen.

Unser Rat:

Hier war das Kind ja schon in den Brunnen gefallen, eine Raumluftmessung aus Zeitgründen nicht mehr gewünscht. Wir haben zu einer vorsorglichen Feinreinigung durch eine Fachfirma mit Sachkunde nach TRGS 519 geraten.

Mehr Informationen: Handwerker verseuchen das ganze Haus mit Asbest

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