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Aktuelle Kundenanfrage

„Bei der Küchenrenovierung in unserem Wohnhaus haben die Handwerker einen alten PVC-Belag entfernt. Dabei blieb eine weiße Schicht auf dem Boden zurück. In den nächsten Tagen kamen weitere Handwerker und es wurde im Raum auf der weißen Schicht gearbeitet, gekehrt und gesaugt. Die Küchentür war dabei natürlich zeitweise offen.

Später wies uns ein Bekannter auf den Asbestverdacht hin. Nun haben wir das Laborergebnis – es handelt sich um leichtgebundenes Chrysotil-Asbest in hoher Konzentration.

Was nun – können wir unser Haus noch bewohnen???“

Artikel der Berufsgenossenschaft BAU 03/2005

Asbestverbot – die Historie

1979 wurde Spritzasbest, 1982 schwachgebundene Asbestprodukte und damit auch asbesthaltige Bodenbeläge aus Cushion-Vinyl verboten. Seit 1995 gilt in Deutschland ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest und asbesthaltige Materialien.

Arbeiten an Asbest sind verboten!

Heute immer noch „ahnungslos“?

Heute – Jahrzehnte später – haben viel zu viele Laien und auch „Profis“ davon immer noch keine Ahnung. Die Folge: Gefahr für Mensch und Umwelt, gravierende strafrechtliche Konsequenzen und hoher finanzieller Schaden für ahnungslose Auftraggeber!

Cushion-Vinylbeläge

Bei den Cushion-Vinylbelägen (CV-Belägen) handelte es sich um lagenweise aufgebaute, geschäumte PVC-Bahnenware, die als Trägerschicht auf der Unterseite eine etwa 0,8 mm dicke Asbestpappenschicht enthält. Diese Beläge haben eine weiche, strukturierte Oberfläche und gute schall­- und wärmedämmende Eigenschaften. Sie wurden häufig mit fliesenähnlichem Dekor produziert und als preiswerte Boden- und Wandbeläge hauptsächlich in Küchen und Badezimmern verlegt. Dies geschah meist durch vollflächiges Verkleben auf dem Untergrund. (!!!)

 Bei fest oder vollflächig verklebten, unbeschädigten CV-Belägen mit geschlossenen, verschweißten oder verklebten Fugen und Rändern ist die asbesthaltige Tragschicht durch die darüber liegende Nutzschicht vor Abrieb oder Zerstörung geschützt. Beim Betreten dieser (unbeschädigten!!!) Beläge werden deshalb keine Fasern im Innenraum freigesetzt. Erst bei Beschädigungen oder einem Durchlaufen der Nutzschicht können asbesthaltige Stäube in den Innenraum gelangen.

Völlig anders sieht es aus, wenn der Bodenbelag vom Untergrund abgerissen, also unsachgemäß entfernt wird. Dabei reißt der Belag meist innerhalb der Tragschicht auf. Ein Teil der Asbestpappe bleibt zusammen mit dem Kleber auf dem Untergrund haften, ein Teil haftet an der abgelösten Nutzschicht. Diese großflächige Freilegung der Tragschicht setzt enorm viele Asbestfasern frei. Auch bei den folgenden Arbeiten zum Abstoßen oder Abschleifen der Belagsreste vom Untergrund treten asbesthaltige Stäube in hoher Konzentration auf. Die Gesundheit der Beschäftigten wird dadurch erheblich geschädigt. Zudem besteht die Gefahr, dass Asbestfasern unkontrolliert in angrenzende Bereiche oder Räume verschleppt werden.  So können auch Dritte oder die zukünftigen Raumnutzer erheblich gefährdet werden.

Quelle: (Zeitschrift BG BAU aktuell 03/2005)

 

Dem haben wir nichts hinzuzufügen. Nur – offenbar lesen manche verantwortungslosen Handwerker die Informationen der BAU- Berufsgenossenschaft nicht und gefährden Mensch und Umwelt.

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Asbest in Bodenbelägen

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